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Ausschreibung Förderpreis SY II

Shizuko Yoshikawa Förderpreis – Förderung für junge Künstlerinnen

Der Shizuko Yoshikawa Förderpreis wird 2020 zum zweiten Mal an eine junge Künstlerin vergeben
Bekanntgabe: 3. Juni 2020

Der Shizuko Yoshikawa Förderpreis für Junge Künstlerinnen
Die Shizuko Yoshikawa und Josef Müller Brockmann Stiftung in Zürich hat den mit CHF 25’000 dotierten Förderpreis speziell für junge Künstlerinnen im Jahr 2018 ins Leben gerufen. Der Preis wird an Absolventinnen eines Masterstudienganges in Bildender Kunst einer Schweizer Hochschule für Kunst vergeben. Die Studiengangsverantwortlichen nominieren die Kandidatinnen. Der Preis wird alle zwei Jahre vergeben. Die nächste Vergabe findet Anfang Juni 2020 statt. Mit der Ausrichtung eines Förderpreises für junge Künstlerinnen entspricht die Stiftung dem Wunsch von Shizuko Yoshikawa, Frauen den Einstieg in eine künstlerische Karriere zu erleichtern und sie zu ermutigen, sich in der Kunstwelt zu behaupten.

Vorgehen
Zum zweiten Mal werden die Verantwortlichen der Masterstudiengänge an den Schweizer Kunsthochschulen (ECAL, EDHEA, FHNW, HEAD, HKB, HSLU, ZHdK), drei bis fünf Absolventinnen nominieren, die innerhalb der letzten fünf Jahre ihren Abschluss gemacht haben. Die vorgeschlagenen Künstlerinnen reichen eine Arbeitsmappe ein, die einen Überblick über ihr Schaffen vermittelt. In einer Vorauswahl wählt die Jury in einer ersten Runde fünf Kandidatinnen aus.
Diese werden eingeladen, ihre Arbeit in einer zweiten Runde in Zürich zu präsentieren. Auf der Grundlage dieser Präsentationen trifft die Jury ihre endgültige Entscheidung.

Kriterien
Die künstlerische Praxis der Nominierten kann sich in allen Medien manifestieren und muss nicht unbedingt an die Vermächtnisse des Konkretismus oder des Konstruktivismus angelehnt sein oder darauf basieren. Aufgrund ihres ephemereren Charakters bleiben Performances allerdings bislang davon ausgenommen. Die Stiftung behält sich vor dieses Kriterium in Zukunft anzupassen. Die ausgewählten Künstlerinnen müssen nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, sollen aber den Master an einer Schweizer Kunsthochschule absolviert haben und ihren Lebensmittelpunkt derzeit in der Schweiz haben. So dass sich ihr Schaffen durch die Förderung impulsgebend für die Schweizerische Kunstlandschaft entfalten kann.

Jury
Die Jury besteht aus Mitgliedern des Stiftungsrates sowie zwei zusätzlichen Gast-Expertinnen, 2020 sind dies:
Latifa Echakhch, Künstlerin, Vevey (Gast-Expertin)
Valérie Knoll, Direktorin Kunsthalle Bern (Gast-Expertin)
Lars Müller (Präsident der Stiftung)
Elisabeth Grossmann (Stiftungsrätin)
Gabrielle Schaad (Stiftungsrätin)

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